GottSchauspiel von Ferdinand von Schirach (Autor von „Terror“)
Montag, 26. Februar 2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kronenzentrum
Kategorie: Theaterabonnement
19.15 Uhr Einführung
Tourneeauftakt Eurostudio Landgraf
Regie: Miraz Bezar („Aus dem Nichts“)
Mit Klaus Mikoleit, Karin Boyd, Wolfgang Seidenberger u. a.
Unser Tod soll nicht erschrecken, er soll andere nicht behelligen, er soll selbstbestimmt und friedlich sein. Können wir diese Entscheidung für uns treffen und auf Beistand hoffen? Also: Wahltod statt Qualtod? Bis vor Kurzem war dies nach geltendem deutschem Recht nicht möglich. Paragraf 217 des Strafgesetzbuches vom Dezember 2015 verbot die »geschäftsmäßige Förderung« von Suizid. Dagegen hatten Ärzte, Privatpersonen,Sterbeorganisationen, Pfleger und Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verbot – so die Beschwerdeführer – verletze ihre Grundrechte. Denn wenn der Staat Sterbehilfe verbiete, so verwehre er das Recht auf selbst bestimmtes Sterben. Am 26. Februar 2020 hat das Verfassungsgericht dieses Verbot nun für verfassungswidrig erklärt. Doch was bedeutet das für unsere Zukunft? Wie wird der Gesetzgeber handeln, um die Suizidhilfe mit Erlaubnisvorbehalten, Aufklärungs- und Wartepflichten etc. zu regulieren? Und: Ist das Ganze überhaupt wünschenswert, ethisch vertretbar und zukunftsweisend — oder treten wir damit eine Lawine los, deren Ausmaße wir zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht absehen können…?
In seinem zweiten Theaterstück widmet sich Ferdinand von Schirach erneut einem Thema von höchster gesellschaftspolitischer Relevanz. „Gott“ stellt Fragen, die die menschliche Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung betreffen. Fragen, die im Spannungsfeld von Moral, Christentum und Politik seit Jahren unterschiedlich und leidenschaftlich diskutiert werden. Wie schon in „Terror“ muss der Zuschauer seine moralischen Wertvorstellungen im Hinblick auf die im Grundgesetz garantierte Würde des Menschen und die Verantwortung jedes einzelnen für jeden einzelnen überprüfen. „Gott“ will eine Debatte anstoßen, die der Gesetzgeber und die Gesellschaft öffentlich führen müssen.